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Bevor ein Ruderverein einen BFDler beschäftigen kann, muss er sich als Einsatzstelle anerkennen lassen. Das geht alles ganz einfach.
Der Antrag wird von der Zentralstelle (Deutsche Sportjugend), vom Träger (Deutsche Ruderjugend) sowie von der Einsatzstelle (Verein) ausgefüllt. Die dsj und die DRJ haben bereits Ihre Anmerkungen ergänzt. Es fehlen nur noch die Vereinsergänzungen im Antrag. Wenn Sie sich bei uns als Einsatzstelle registrieren lassen wollen, senden Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausführung vollständig unterschrieben und ausgefüllt mit einer aktuellen Vereinssatzung sowie einer Befreiung von der Körperschaftssteuer an uns zurück. Wir leiten dann den Antrag entsprechend an die Deutsche Sportjugend zur Prüfung weiter.
Sobald die Einsatzstelle (also ihr Verein) von der Deutschen Sportjugend und vom BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) anerkannt wurde, bekommt die Einsatzstelle direkt eine Bestätigung dieser Anerkennung vom BAFzA. Danach können Sie einen BFDler einstellen. Gern helfen wir Ihnen bei der Suche nach einen BFDler. Schicken Sie uns Ihre Ausschreibung zu und wir veröffentlichen diese auf rudern.de.