Dokumente Qualifizierung
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Seminare können aufgrund der aktuellen Corona-Krise ausfallen, verschoben werden oder in einer anderen Form stattfinden.
Termine für DRV-Ausbildungen Trainer/-in C und B sind in Vorbereitung. Diese Ausbildungen finden ggf. online statt, da die Ruderakademie Ratzeburg zwischen Sommer 2021 und Herbst 2022 umgebaut wird.
gültige Lizenzen (Stand März 2021)
verschiedene Ausbildungsgänge
Trainer-Lizenzen, die in 2020 Jahr ablaufen, werden um ein Jahr verlängert
Für 2021 wird es eine ähnliche Regelung geben und wird demnächst veröffentlicht.
Der Deutsche Ruderverband bildet Trainerinnen und Trainer aus und ist alleiniger Ausbildungsträger in der Sportart Rudern. Ausrichter der ersten Lizenzstufe können neben dem DRV in Absprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung auch die Landesruderverbände und die Universitäten sein; Ausrichter der zweiten Lizenzstufe ÜL B Prävention können die Landesruderverbände sein. Sie entwickeln Kooperationsformen und können Aufgaben delegieren.
Ordnung zur Qualifizierung, VI, 1.1
Concept2 und Deutscher Ruderverband laden ein zur Qualifizierung Indoor Rower Instructor. Termine für 2021 sind in Vorbereitung.
Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) umgestellt. Die Lizenzen haben ein neues Format. Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt. Die Verlängerungen werden vom DRV vorgenommen – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen in LiMS hat. Die Lizenz wird drei Monate vor Ablauf um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich.
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.
Weitere Informationen zum Jugendschutz …
Lizenzen der ersten und zweiten Lizenzstufe (T-C/L, T-C/B, T-B/L, T-B/L und ÜL B/P) sind vier Jahre, der dritten Lizenzstufe (T-A/L) zwei Jahre gültig.
„Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom DRV verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/-innen. Darüber wurde zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!“
Es ist nach wie vor notwendig, dass die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim DRV einreicht – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen im DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) hat. Das ist per E-Mail möglich oder online auf dieser Seite. Die Fortbildungsmaßnahmen können jederzeit im LiMS eingetragen werden. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich. Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer (also tagesgenau 4 bzw. 2 Jahre) und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.
Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln. Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden, also etwa 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden. Die Verlängerungen werden vom DRV vorgenommen – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen im DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) hat.
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.
Liebe Trainerin/lieber Trainer, übermitteln Sie uns Ihre Daten und Dokumente für Ihre Verlängerung.
Neben den ausgeschriebenen Fortbildungen können auch qualifizierende Maßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Unter qualifizierenden Maßnahmen werden Aktivitäten, die zum Tätigkeitsbereich von Trainern/-innen im weiteren Sinne gehören, verstanden, wie z. B.:
• die Teilnahme an Trainingslagern des DRV und an FISA-Meisterschaften,
• die Hospitation bei Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunktrainern/-innen,
• die Mitarbeit als Referent/-in in der Qualifizierung von Trainern/-innen,
• die Mitarbeit in Projekten,
• die Entwicklung übergeordneter Modellveranstaltungen,
• Präsentationen und Vorträge auf Kongressen und Symposien,
• Veröffentlichungen von Materialien.
Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Unter einer Hospitation wird ein mehrtätiger Besuch bei einem Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunkttrainer verstanden. Dieser bespricht, analysiert und bewertet das Training. Dabei steht der Aspekt der Beratung im Vordergrund.
Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Der Umfang der Hospitation beträgt mindestens 15 LE.
Der schriftliche Bericht ist digital an die Geschäftsstelle (E-Mail-Adresse kerstin.rapp@rudern.de) zu senden und umfasst 5 bis 8 DIN-A4-Seiten. Alle Literaturquellen sind anzugeben. Mögliche Inhalte sind: Was wurde, wie und warum im Training gemacht? Wie werden Veränderungen etwa bei der Rudertechnik erzielt? Wie werden Rückmeldungen (Trainer–Sportler, Sportler–Trainer, Trainer–Hospitant) gegeben? Wie werden die Sportler mit einbezogen? Der Bericht schließt mit einem Fazit und einer Bewertung. Mit dem Bericht ist auch das Formblatt einzureichen.
DRV und Landesruderverbände (nur für die erste Lizenzstufe) können Fortbildungen anderer Träger und Institutionen für ihren Zuständigkeitsbereich anerkennen. Dazu werden das Programm und ggf. später die Teilnahmebescheinigung zur Verlängerung vorgelegt.
Wird eine externe Fortbildung anerkannt, muss die darauf folgende Lizenzverlängerung in einer vom DRV bzw. LRV ausgeschriebenen lizenzverlängernden Maßnahme erfolgen.
Ausgewählte externe Fortbildungen siehe unter Seminartermine. Um andere externe Fortbildungen anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Kerstin Rapp oder Andreas König.
Trainer C-Lizenz und Trainer B-Lizenz (Gültigkeitsdauer 4 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2019 gültig ist:
Trainer A-Lizenz (Gültigkeitsdauer 2 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2019 gültig ist:
Bei Überschreitung dieser Fristen:
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:
Erste und zweite Lizenzstufe
Dritte Lizenzstufe
Kooperation mit Hochschulen bei Trainer C-Ausbildung
Sportstudierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sportart Rudern – gemäß den Bedingungen des DRV-Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung (pdf) – können auf Anfrage über die Universität die Trainer/-in C-Lizenz erteilt bekommen.
Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.4 Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Mit folgenden Universitäten kooperiert der Deutsche Ruderverband:
Liebe Sportstudis, übermitteln Sie uns Ihre Daten und Dokumente für Ihre Trainer C-Lizenz. Berechtigt sind ausschließlich Studierende, deren Studienleistungen uns von den Fachleitungen der kooperierenden Universitäten bestätigt sind.
Rudern lehren und lernen Materialien für die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, Ausgabe 2020 (pdf, 12 MB, Download siehe unten) kostenfrei für die Teilnehmenden der Trainer-Ausbildungen beim Deutschen Ruderverband, der Landesruderverbände und der kooperierenden Universitäten.
Dieses Dokument darf ausschließlich auf ruderakademie.de und rudern.de zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Kennwort Das Kennwort für das Dokument erhalten Sie von Ihrem Seminarleiter bzw. Landeslehrreferenten Ihres Landesruderverbands oder vom DRV-Bildungsreferenten Andreas König, andreas.koenig@rudern.de.
Weitere Informationen zum Fachressort
… zur Bildung und weiteren Themenbereichen beantwortet der DRV.
Aus- und Fortbildungstermine des DRV und anderen Organisationen finden Sie im Kalender.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Lizenzstufen des DRV und die Anforderungen.
Institut für Angewandte Trainingswissenschaft
Weitere Informationen u. a. mit Sicherheitshandbuch und -regeln